JACOB ist ein präqualifiziertes Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich

JACOB ist ein präqualifiziertes Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich

JACOB ist ein präqualifiziertes Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich und im amtlichen Verzeichnis eingetragen! In der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich finden Sie Unternehmen, die ihre Eignung für öffentliche Aufträge gegenüber Industrie- und Handelskammern bzw. den von ihnen getragenen Auftragsberatungsstellen nachgewiesen haben.

Wann wird ein Unternehmen ins amtliche Verzeichnis eingetragen?

Um eingetragen zu werden, müssen Unternehmen nachweisen, dass sie über die erforderliche Eignung verfügen. Darüber hinaus dürfen keine Ausschlusskriterien vorliegen. Die Prüfung dieser Voraussetzungen erfolgt durch die IHKs  bzw. die von ihnen getragenen Auftragsberatungsstellen, die bisher schon die Präqualifizierung (pq-vol) durchgeführt haben. Die Eintragung in das amtliche Verzeichnis wird dann von der zuständigen IHK vorgenommen.

präqualifiziertes Unternehmen

Bundesweit online einsehbar

Das bundesweite amtliche Verzeichnis für den Liefer- und Dienstleistungsbereich umfasst potenzielle Bieter oder Bewerber, welche ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachgewiesen haben und von den IHKs überprüft wurden. Diese Unternehmen oder freiberuflich Tätigen können über unterschiedliche Suchkriterien, wie Name, Sitz, CPV-Code etc., gefunden werden.

Ihre Vorteile Als öffentlicher Auftraggeber  

Ein Plus an Effizienz, Seriosität und Zuverlässigkeit

Die Eintragung in das amtliche Verzeichnis schafft sowohl für die Unternehmen als auch für die öffentlichen Auftraggeber eine wesentlich höhere Rechtssicherheit als die umständliche Prüfung von Einzelnachweise. Formale Ausschlussgründe, auch von sehr interessanten Angeboten, werden durch eine Eintragung erheblich reduziert. Alle öffentlichen Auftraggeber müssen die Eintragung grundsätzlich anerkennen. Darüber hinaus reduziert sich der Kostenaufwand für beide Seiten. Während sich Unternehmen, die sich häufiger an öffentlichen Aufträgen beteiligen möchten, grundsätzlich nur jährlich die Nachweise gegenüber der PQ-Stelle bzw. der IHK aktualisieren müssen, benötigt die Vergabestelle nur das Zertifikat als Nachweis. Damit entfällt die Fülle an Prüfungen von Einzelnachweisen und der damit einhergehende bürokratische Aufwand.

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